• Auch bei uns hat Herr Munz die QS Haltungsbedingungen überprüft

  • Mir gehts gut

  • Aus Saugferkel werden wüchsige Mastschweine

  • Auch in meinem Stall war Herr Munz zum Voraudit

  • Maststall mit Freilauf

  • Keine schweren Verletzungen durch Rangkämfe.Auch der Platzbedarf wird beim Voraudit genau überprüft.

  • Auch bei Rindern wird beim Voraudit der Platzbedarf überprüft

  • Beim Voraudit wird auch auf die Hygiene geachtet

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Aktuell

Für unsere Kunden erscheint vierteljährlich die „Schweinepost“. Hier fassen wir für Sie wichtige gesetzliche Änderungen oder neue Richtlinien zusammen.

Schweine 04/22

QS

QS Revision 2023 in der Schweinehaltung

  • 2.1.1 KO) Betriebsdatenänderungen müssen dem Bündler umgehend mitgeteilt werden.
  • 3.5.3 KO) folgende Daten sind unmittelbar nach jeder Anwendung schriftlich festzuhalten.
  • 3.8.6 KO) Transport über 50km in der Anlage

Erhebung von Tierschutzindikationen

  • Gemäß Tierschutzgesetz §11Abs.8 sind Tierhalter verpflichtet, geeignete tierbezogene Merkmale (Tierschutzindikatoren zu erheben und zu bewerten, um sicher zu stellen, dass die Anforderungen von §2 des Tierschutzgesetzes eingehalten werden.
  • Ideal ist die Erhebung zweimal im Jahr, nach dem Erscheinen von Antibiotika- und Salmonellen/Befunddatenbrief, durchzuführen.
  • Es gibt eine Menge von Indikatoren. Es ist ausreichend, wenn zwei tierbezogene und zwei managementbezogene Indikatoren ausgesucht werden. (diese Daten finden Sie zum Beispiel im Therapieindex (Antibiotikabrief), Tiergesundheitsindex (Befunddaten), abgesetzte/verkaufte Ferkel sowie tägliche Zunahmen und Verluste, (Sauen und Mastplaner)

Fremdkörper in Schlachtkörpern

der unbemerkte Eintrag von Fremdkörpern in die Lebensmittelkette, z. B. über abgebrochene Injektionsnadeln, stellt eine Gefahr für die Lebensmittelsicherheit dar. Es muss daher bereits im Stall darauf geachtet werden, dass jegliche Gefahrenquelle, die ein Eindringen und Verbleiben von Fremdkörpern in den Tieren ermöglicht, beseitigt wird. Um das Risiko einer abgebrochenen Injektionsnadel zu reduzieren, dürfen nur einwandfreie Injektionsnadeln verwendet werden; verbogene, stumpfe, bereits abgebrochene und sonst untaugliche Nadeln müssen sofort ausgetauscht und entsorgt werden. Sofern eine abgebrochene Injektionsnadel im Tier verbleibt, müssen diese Tiere dauerhaft gekennzeichnet und das Schlachtunternehmen zusätzlich über die Lebensmittelketteninformation entsprechend informiert werden. So wird sichergestellt, dass solche Tiere von den Schlachtunternehmen identifiziert und gesondert gehandhabt werden können.
 

Schädlingsmonitoring

Unter www.q-s.de kann eine Anleitung zu effektiven Schädlingsbekämpfung heruntergeladen werden. Oder schreiben Sie mir eine Nachricht. indo@schlossberg- agrar.de oder 01717738469.
 

Salmonellen Monitoring

Wer Schweine ins Ausland und nach Deutschland verkauft, der muss sehr auf das Salmonellen Monitoring achten. In Österreich werden keine Salmonellenproben gezogen
  • Auf eine Beprobungslücke besonders achten (länger als 6 Monate keine Beprobung). Es sei denn ein Leerstand ist eingetragen
  • Bei einem Probensoll über 400 erzeugte Schweine im Jahr, müssen 60 Proben gezogen werden.
  • Vom Tag der Kategorisierung 12 Monate zurück, müssen 60 Proben gezogen sein  Es fallen zur Berechnung alle Proben die älter als 12 Monate sind weg
  • Solange ein Betrieb in Kat 2 oder 3 eingestuft ist, muss jährlich die Checkliste 8.3 Checkliste zur Ermittlung von Salmonellen- eintragsquellen in Schweinemastbeständen ausgefüllt werden.

Antibiotika Monitoring

  • Null Meldungen sind im QS-System nur noch halbjährlich durchzuführen Tierwohl

Checks

Haben Sie die jährlichen Lüftungs- und Wasserchecks, inklusive screenig,
in der Ferkelaufzucht, durchführen lassen? Bis zum 31.12.22 müssen die Ergebnisse der Checks dem Betriebsleiter vorliegen.
 

ITW Fortbildung Schwein

1.6 Fortbildung: Jeder Tierhalter muss mindestens einmal je Kalenderjahr an
einschlägigen, fachspezifischen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.
(z. B. Teilnahmebestätigung zu Fachvorträgen). Der Nachweis muss erstmals zum Erstaudit und vom laufenden Kalenderjahr zum Abschlussaudit vorliegen. Die Teilnahmebestätigung benötigt mindestens ein verantwortlicher Mitarbeiter bzw. der Tierhalter des Standorts (Die entsprechende Person muss als Tierbetreuer bestimmt sein und in der QS-Tierbetreuerliste eingetragen sein) Die Fortbildung sollte mindestens zwei inhaltlich gefüllte Stunden umfassen (entspricht Halbtagsveranstaltung). Es können auch verschiedene Schulungsangebote summiert werden. Der Inhalt muss für den jeweilige Produktionsbereich, einen direkten Bezug zu Tierschutz und Tierwohl haben. Hierzu können Themen zu Management, Haltung, Tiergesundheit, Fütterung und Klimaführung in Bezug auf Tierschutz und Tierwohl herangezogen werden.
 
Veranstaltungsinformationen und den Link zur Anmeldung finden Sie unter:
Für ITW Johanna Esch 0228 35068-221 www.q-s-akademie.de
www.VzF-GmbH.de unter aktuelles: sind Vorträge gespeichert
 

Genesungs- /Krankenbucht

  • Die weiche Unterlage in der Kranken/Genesungsbucht muss so groß sein, dass alle eingestallten Tiere gleichzeitig auf der weichen Unterlage liegen können.

Tierzahlerhöhung in der Ferkelaufzucht möglich

  • Eine Erhöhung der Tierzahlen ist nur möglich, wenn die Tierzahlen maximal das 8,7 fache der Ferkelaufzuchtplätze und Jahr nicht überschreiten. Sollte die Erhöhung auf Grund eines Neubaus sein, muss ein zusätzliches Bestätigungsaudit durchgeführt werden.

Schweinepost 03/22

QS

Biosicherheit

Durch die neuen ASP Ausbrüche ist die Biosicherheit immer wichtiger geworden. Ein Leitfaden ist auf dem QS ASP Infoportal zum herunterladen
 
Lassen sich durch den ASP Ausbruch bestimmte Kriterien nicht einhalten, dann gelten folgende Regelungen:
  • Die erhöhte Besatzdichte darf nur vorübergehend sein und muss durch ASP geschuldet sein.
  • Dies gilt auch für weitere, dafür begründete Prüfkriterien.
  • Es muss eine schriftliche Begründung der Behörde vorliegen.
  • Wenn ein Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung nicht betreten werden kann, entfallen auch QS/ITW Kontrollen.
  • Die Tierschutzanforderungen müssen aber immer eingehalten werden.
 

Antibiotika Monitoring

  • Vier Wochen nach Halbjahresende wird der Therapieindex neu berechnet. Das heißt am 1.2. und am 1.8. jedes Jahres.
  • Dazu müssen Tierarzt-Belege oder Nullmeldungen vollständig in der Antibiotikadatenbank vorliegen. Sind solche Daten unvollständig kann der Therapieindex nicht berechnet werden und die Lieferberechtigung wird entzogen.
  • Soll QS die Nullmeldung die seit Januar 22 in der Hit Datenbank ebenso verpflichtend ist, zu HIT überspielen, müssen die Daten 14 Tage nach Ende des Halbjahres in der QS Datenbank vorliegen.
  • Für die Weiterleitung der QS Daten muss in HIT als Dritter Die QS VVO 053140000628 eingetragen werden.

Rinderbetriebe

Auch bei Rinderbetrieben kann bei einer CC - Kontrolle die erweiterte Aufzeichnungspflicht lt. EU -Tiergesundheitsrecht kontrolliert werden.
In aller Regel achten unsre Tierärzte darauf, dass die Aufzeichnungen korrekt durchgeführt werden.
Teilnahme am Antibiotikamonitoring ist für alle ITW Betriebe Rind, Pflicht.

Tierwohl

Suche nach ITW Schlachtbetrieben in der Datenbank https://datenbank.initiative-tierwohl.de/ unten Balken Datenbank für Bündler darunter zur Tierwohl-Datenbank oben links öffentliche Suchfunktion mit Pfeil im Feld nach  Schlachtung und Zerlegung suchen am besten mit QS ID.
 

ITW Fortbildung Schwein

  • Neuer Termin für die ITW Fortbildung ist Montag, der 05.09.22
    In den nächsten Tagen wird auf der Homepage ein Anmeldeformular des VZF www.VzF-GmbH.de, erscheinen.
  • Die Bestandschecks werden seit Anfang August wieder ohne jegliche Ankündigung durchgeführt
 

Beendigung der ITW Teilnahme

  • Wird vor Ablauf des regulären Zeitraums ITW gekündigt. Müssen folgende Vorrausetzungen erfüllt werden.
  • Es muss immer ein Abschlussaudit durchgeführt werden.
  • Zum Zeitpunkt des Schlussaudits (wie bei jedem Audit) müssen noch Tiere im
  • Bestand sein.
  • Außerdem muss ein Wassercheck ein Lüftungscheck und ein Fortbildungsnachweis für das aktuelle Jahr vorliegen.
  • Fehlt das Schlussaudit oder eines der anderen aufgeführten Dokumente beim Schlussaudit, muss der ITW Bonus bis zum letzten Bestätigungsaudit plus die Einmalprämie von 3000 Euro zurückbezahlt werden.
  • Wenn ein Tierhalter beabsichtigt, die Schweinehaltung dauerhaft aufzugeben, oder noch nicht sicher ist, ob nach einem Leerstand erneut eingestallt wird, kann ein zusätzliches Bestätigungsaudit durchgeführt werden, um bei einer Abmeldung direkt nach dem Leerstand als Schlussaudit genutzt zu werden.

Neue Registrierungsphase für Ferkelerzeuger

Anmeldung ab 1.September 2022 möglich
  • Ferkelaufzüchter (+Sauenhalter) haben ab 1.September 2022 erneut die Möglichkeit, an der ITW teilzunehmen. Die Betriebe können im Zeitraum vom 1. September bis zum 30. September in der Datenbank registriert werden.
  • Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. November 2022 und der spätest mögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 30. April 2023. Die Laufzeit der Audits ist auf den 30. Juni 2024 begrenzt.
  • Für die Zulassung in der Programmphase 2021-2023 muss nach der Anmeldung zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Sollte es zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, entscheidet ein Losverfahren. Die Rückmeldung zur Teilnahme erfolgt voraussichtlich Mitte/Ende Oktober 22.
  • Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgeltes ist die Lieferung an einen ITW-Mäster. Werden in einem Betrieb Ferkel sowohl an einen ITW als auch an einen nicht ITW Mäster verkauft, bekommt der Ferkelaufzüchter nur für die Ferkel den Bonus, welche an den ITW Mäster gehen
  • Das bedeutet, dass die Ferkelaufzuchtbetriebe bereits frühzeitig und vor dem ITW Audit auf ihren Abnehmer zugehen müssen, um diese Voraussetzung erfüllen zu können. Dieser Schritt soll dazu beitragen, die Kette zwischen der Mast und der Ferkelaufzucht zu schließen, um ab 2024 eine Nämlichkeit ab der Geburt gewährleisten zu können und eine durchgängige Finanzierung über den Markt (übers Mastschwein) zu ermöglichen.
  • Die Tierhalter erhalten ein Tierwohlentgelt von 3,57 € je Ferkel, das nachweislich an einen ITW-Mäster vermarktet wurde. Dementsprechend dürfen auch nur diese Ferkel in der Datenbank gemeldet werden. Die rechtmäßige Auszahlung des Entgelts für Ferkel, die an einen ITW-Mäster vermarktet werden, wird im Audit anhand des neuen Kriteriums „Vermarktung an ITW-Mäster“ überprüft.
  • Dies gilt nur für die Betriebe, welches sich jetzt im neuen Fenster anmelden. Nach wie vor gilt, der Ferkelaufzüchter hat nur Anspruch auf den ITW Bonus, wenn der Sauenhalter ebenfalls bei ITW zugelassen ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auf der Homepage der ITW.
 
Desweiteren finden Sie die Unterlagen zur Anmeldung (Teilnahmeerklärung, Anlage 1r, Datenschutzerklärung) sowie den überarbeiteten Kriterienkatalog Ferkelaufzucht mit Erläuterungen im Anhang
 

Gutfleisch/Edeka

Wer zum Programm „Hof-Glück“ von Edeka Info benötigt darf mich gerne anrufen. 0171 7738469

Schweinepost 02/22

QS

  • Revision der QS-Einzelfuttermittel: Sojapresswasser ist als Einzelfuttermittel zugelassen. 
  • Mit den Auditindices können Tierhalter ihre Leistungen gegenüber dem Veterinäramt  Diese Information werden von den Veterinärämtern bei der Planung der risikoorientierten Kontrollen herangezogen. Mit dem Einverständnis des Tierhalters kann der Bündler den Betrieb für das Veterinäramt freischalten

Rinderbetriebe

Ab 1.1.2022 müssen alle Schlachtbetriebe die Befunddaten in der QS Datenbank melden. Für den Rinderbetrieb bedeutet dies keinerlei Aufwand. Dadurch wird ein Monitoring entstehen wie wir es von den Schweinen kennen.
Ich halte die Rinderbetriebe auf dem Laufenden.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich die Tierzahlen, VVO oder Betriebsname ändert.
Bei einem Audit kann ein KO vergeben werden, wenn die Teilnahme und Vollmachterklärung (Bündlervertrag) nicht angepasst ist                

Antibiotikamonitoring

Neuigkeiten im Antibiotikamonitoring

  • Die 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist im November in Kraft getreten.
    Die Angabe des Anwendungs- oder Abgabedatums im Arzneimittelbeleg in der Hit Datenbank ist Pflicht. Tierhalter die in der HIT Datenbank im Feld meldeberechtigter Dritter die QS Nummer 05 314 0000 628 eingetragen haben, erfüllen bereits die Anforderungen.
  • Die Abgabe der Nullmeldung in der HIT Datenbank ist ebenfalls verpflichtend. Auch diese Meldung wird von QS an HIT übertragen, sofern QS vom Betriebsleiter dazu ermächtigt ist.
  • Nullmeldung für Rinderhaltende Betriebe, können wie bei schweinehaltenden Betrieben, sowohl der Landwirt als auch der Bündler oder der Tierarzt durchführen. Im Unterschied zu den Schweinen muss der Rinderhaltende Betrieb die HIT-Nutzungsart (Mast bis 8 Monate oder Mast ab 8 Monate) in der Antibiotika Datenbank auswählen.

Gutfleisch/Edeka

Wer zum Programm „Hof-Glück“ von Edeka Info benötigt darf mich gerne anrufen. 0171 7738469

Tierwohl 

Mail Bevision

kein Fake aber auch nicht unbedingt notwendig

Von der Clieringstelle haben Sie am Mittwoch den 26.1.22 eine Nachricht bekommen.
In dieser Nachricht wurden Sie vom Bevision-System begrüßt und Ihnen mitgeteilt, dass ein Account für Sie angelegt wurde.
Mit diesem Account können Sie, bevor Sie die Kontoauszüge der ITW bekommen, die Tierbuchungen (abgesetzte und verkaufte Ferkel) für Ihren Betrieb verfolgen.
Natürlich sind auch die Buchungen für die Masttiere, eingestellt vom Schlachthof, sichtbar. Die Anzahl und den Betrag für die Mastschweine sollten Sie aber bei jeder Abrechnung bzw. Lieferung kontrollieren.
Sobald Sie die Kontoauszüge bekommen und diese geprüft haben, können Sie auch bei mir anrufen um Fragen zu klären.

Sie können dieses System nützen ist aber nicht unbedingt erforderlich.

  • Am 26.1.22 wurden die Kontoauszüge von der ITW versendet. Bitte überprüfen!
  • Bitte abgesetzte und verkaufte (aus dem Flatdeck ausgestallte) Ferkel melden
  • Achten Sie bitte darauf, dass Sie in 2022 eine Fortbildung

In den nächsten Wochen werden viele Veranstaltungen (vor allem online) angeboten. In 2021 haben leider einige Landwirte die Härte von ITW spüren müssen und sind wegen fehlender Fortbildung ins KO gegangen

Fragen Sie auf jeden Fall, ob eine Bestätigung als Fortbildung für die Initiative Tierwohl ausgestellt werden kann.

Es kamen viele Fragen zu den Kriterien ITW 

Diese habe ich, nochmals aber dieses Mal in Kurzform, in Anhang gesellt                    

Bei ITW zusätzlich Raufutter zu dem organischem Beschäftigungsmaterial (Neu1 zu 12 nicht wie bisher 1 zu 20) gilt für FAZ, Wartehaltung und Mast

Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen, dann melden Sie sich bitte unter  

                     01717738469 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!                                            

Viele Grüße
Hans-Günter Munz und Team

Schweinepost 02/21

QS

Änderungen der TierSchNutztV

  • Inkrafttreten der Verordnung sollte Ende Januar 2021erfolgen. Diese ist heute in Kraft getreten
    Die Veröffentlichung ist im Bundesgesetzblatt erschienen
    Die Ausführungshinweise werden zurzeit unter den Ländern diskutiert. 
  • Da Sägemehl vom Gesetzgeber als eine Möglichkeit des Beschäftigungsmaterial vorgeschlagen wurde, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Weichholz als Beschäftigungsmaterial anerkannt wird, groß.
  • Nach Inkrafttreten der Verordnung wird von QS eine Zwischenrevision durchgeführt und die Leitfäden angepasst

Per Mail wurde die Checkliste Eigenkontrolle 2021 „Kurzcheckliste“ an Sie versendet.
Auch die Revisionen wurden an Sie versendet. 
In dem Rundschreiben Revision 2021 sind einige Punkte aufgeführt, welche sich nicht verändert haben. Es ist aber möglich, dass in den Audits gerade diesen Punkten der Auditor etwas mehr Augenmerk schenkt.

  • Es war schon bei den letzten Audits zu beobachten, dass die Stammdaten, die Betriebsskizzen und die Teilnahme- und Vollmachtserklärungen sehr genau geprüft wurden.
    Bitte ändern Sie im gegebenen Falle die Teilnahme- und Vollmachtserklärung ab und senden Sie mir diese.
    Machen Sie in Ihrer Betriebsskizze genaue Angaben. Wie z.B. Kadaverplatz, Futterlager und Nutzung der Abteile (Mast, Wartebereich ect.)
  • Die Chargennummern müssen aufbewahrt werden. Lieferschein Sackanhänger, Sack (erster und letzter Sackanhänger je Palette)
  • Abgabe Belege werden sehr genau geprüft. Abgegebene und verordnete Menge bzw. Tierart und Tierzahlen müssen übereinstimmen. (Metacam, Isofloran)

Antibiotika-Salmonellenmonitoring

 Die Rundbriefe wurden in den letzten Tagen per Mai versendet. Beziehungsweise in die Datenbank gestellt. 

Immer wieder muss ich leider feststellen, dass der Link im Mail nicht funktioniert. Gehen Sie über folgenden Weg in die Datenbank.

  • www.q-s.de/softwaredatenbank
  • Nutzername beginnend mit 4 und Passwort
  • Unter Antibiotika- / Salmonellenmonitoring,
  • Berichte und Dateien, 
  • Posteingang, können Sie den jeweiligen Brief herunterladen.
  • Sollten sich Ihre Daten,Tierzahlen oder der zu betreuende Tierarzt geändert haben, informieren Sie mich bitte.
  • Verkaufen Sie nicht regelmäßig an einen der größeren Schlachthöfe, sondern an Metzger, kleinere Schlachthöfe oder ins Ausland, dann bitte überprüfen Sie mindestens monatlich die Salmonelleneinträge in der Datenbank auf das Erreichen des Probensolls und die Entwicklung der positiven Proben,
  • Fehlt nur eine Probe zum erfüllen des Probensolls, ist der Betrieb zwar nicht gesperrt aber ohne Kategorie. 
  • liegen zwischen zwei Beprobungen mehr als 6 Monate, entsteht eine Beprobungslücke, die ebenfalls zu keiner Kategorisierung führt.
  • In den meisten Schlachthöfen werden in beiden Fällen 2-4ct je kg abgezogen.
  • Deshalb empfehle ich, wenn es irgendwie geht regelmäßig, das heißt jeden Monat zu beproben und immer auf das Probensoll achten.

Tierwohl 

  • Start der dritten Registrierungsphase hat am 1.2.21 begonnen und endet zunächst am 27.02.21
  • Ferkelaufzüchter können sich jetzt, Sauenhalter kontiunierlich anmelden. 

Formulare bekommen Sie unter https://iniatiive-tierwohl.de/tierhalter/downloads-ab-2021 oder natürlich von mir.01717738469

  • Zu beachten ist, dass die Sauenhaltung und die Ferkelaufzucht angemeldet sein muss.
  • Erst wenn der Sauenhalter und der Ferkelaufzüchter mit einem bestandenen Audit registriert ist, ist der Ferkelaufzüchter Entgelt berechtigt.
  • Kriterien sind in einem separaten Schreiben
  • Der früheste Umsetzungszeitpunkt der Ferkelaufzüchter ist auf den 1.April festgelegt.
  • Einmalzahlung für Tierhalter: wird in Höhe von 3000.Euroan Schweinehalter je Produktionsart und VV0 im Folgemonat nach bestandenem Programmaudit für die Programmphase 2021-2023 geplant. Eine weitere Bedingung ist die erfolgreiche Absolvierung des Bestätigungsaudits.
  • Fortbildung Jeder Tierhalter muss vor dem Erstaudit und dann einmal in jedem folgenden Kalenderjahr an einer Fortbildung teilnehmen. Betriebe, die ihr Programmaudit vor dem 30. Juni 2021 absolvieren, müssen noch keine Fortbildung zum Programmaudit nachweisen. Es reicht, wenn die Fortbildung im Kalenderjahr 2021 durchgeführt und dann im nächsten Bestätigungsaudit überprüft wird. Fortbildungen, die zum Auditzeitpunkt maximal 1 Jahr (= 365 Tage) zurückliegen, können im ersten Programmaudit anerkannt werden.
  • Der Inhalt muss einen direkten Bezug zu Tierschutz und Tierwohl haben. Hierzu können Themen zu Management, Haltung, Tiergesundheit, Fütterung und Klimaführung in Bezug auf Tierschutz und Tierwohl herangezogen werden. Hierzu zählen z.B.:
  • Fachveranstaltungen▪ E-Learning, Webinare ▪ Speziell mit dem Fachberater oder Tierarzt vereinbarte Fortbildungen ▪ Arbeitskreise
  • Mögliche Inhalte für die Fortbildungsveranstaltungen sind z.B.: Tierschutzgerechte Nottötung ▪ Erkennen und Deuten von Tiersignalen ▪ Durchführung der Tierbeobachtung ▪ Umgang mit kranken und verletzten Tieren ▪ Beurteilung zur Transport- und Schlachtfähigkeit von Schweinen ▪ Schwanzbeißen, Prävention und Maßnahmen beim Auftreten ▪ Einsatz von Raufutter ▪ Verbesserung des Hygiene-Managements ▪ Buchtenstrukturierung ▪ Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration.
  • Nicht berücksichtigt werden▪ Beratungen zur Betriebsentwicklung (z. B. betriebswirtschaftliche Beratung oder Bauberatung) ▪ Stalldurchgänge im Rahmen der Beratung, sofern sie nicht ausdrücklich als Fortbildungsmaßnahme organisiert sind ▪ Stalldurchgänge im Zusammenhang mit der tierärztlichen Bestandskontrolle, sofern sie nicht ausdrücklich als Fortbildungsmaßnahme organisiert sind ▪ Stallklima- oder Tränkwasserchecks ▪ Interne Schulungen für Mitarbeiter des Betriebs ▪ Besuch von Messen oder Ausstellungen ▪ Abonnement von Fachzeitschriften ▪ Mitgliedschaft in Erzeuger-/Beratungsringen ▪ Fortbildungen, die keinen Bezug zum eigenen Produktionszweig haben (z. B. Fortbildung zur Fütterung in Vor- und Endmast in einem (Ferkelaufzuchtbetrieb)

 

Zurzeit werden unter anderen folgenden Fortbildungen angeboten:

  • Initiative Tierwohl online Seminar 16.03.21 9:30 / 31.03.21 13:00
    Viehzentrale Südwest GmbH Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gutfleisch

  • Gutfleischlieferanten können einen Dreiecksvertrag mit Händler und der Edeka Südwest GmbH unterzeichnen. Bei sehr niedrigen Notierungen ist diese Stützung des Preises (seit September 2020), plus die bekannten Boni (5ct/kg+3,5€+5,28€je Schwein), ein Baustein für Mäster und Ferkelerzeuger zum Überleben.
  • Klarstellung: Im Gutfleischprogramm sind die Ebermast, Improvac und die Kastration unter Vollnarkose,  Isofloran und durch Injektion (keine Lokalanästhesie), erlaubt. Nur diese vier Verfahren werden von der Edeka Südwest GmbH anerkannt und von den Auditoren geprüft. Eine Abweichung wird mit einem KObewertet.Im Tierwohl Programm 3.0 wird in der Mast Raufutter, aber das zusätzliche organische Beschäftigungsmaterial nicht mehr gefordert.
    Im Gutfleischprogramm ist außer den Tierwohl Kriterien das organische Beschäftigungsmaterial (Holz) nicht nur in der Mast, sondern in der gesamten Produktion Pflicht.
    Im Gutfleischprogamm, muss eine Wasserprobe nicht nur in der Mast, sondern auch in der Sauenhaltung und Ferkelaufzucht gezogen werden.
    Im Gutfleischprogramm ist nur in der Mast eine ITW Teilnahme gefordert, aber nicht in der Ferkelaufzucht und in der Sauenhaltung 
  • Von den verschiedenen Schlachthöfen gibt es zurzeit viele verschiedene Programme und Vertragsangebote.
    Deshalb macht es Sinn sich zu informieren und die Angebote zu prüfen.

Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen, dann melden Sie sich bitte unter  01717738469 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Viele Grüße
Hans-Günter Munz und Team