Seit dem 1. Januar 2026 verlangt das QS-System von Schweine- und Rinderhaltern eine betriebsindividuelle Risikobewertung der Biosicherheit. Seit dem 1. Juli 2026 ist der Nachweis auditrelevant – wer ihn nicht vorlegen kann, muss mit einer Abweichung im Audit rechnen.
Was wird verlangt?
Gefordert ist ein Nachweis, dass das Risiko eines Seucheneintrags für Ihren Standort bewertet wurde. Anerkannt werden unter anderem:
- die Risikoampel der Universität Vechta – kostenlos, anonym und für Schwein und Rind verfügbar
- ein behördlich anerkanntes Biosicherheitskonzept
- ein Hygieneplan zum Schutz vor biologischen Gefahren (Schweinehaltung)
- die Teilnahmebescheinigung BayPHV (Sauenhaltung)
Bereits 2025 bewertet?
Betriebe, die ihre Biosicherheit schon im Jahr 2025 mit einer Risikoampel oder einem behördlichen Biosicherheitskonzept bewertet haben, können diesen Nachweis verwenden.
So gehen Sie vor
- Risikoampel unter risikoampel.uni-vechta.de ausfüllen – die Fragen betreffen Lage, Bauweise, Management, Abläufe und Hygiene.
- Ergebnis speichern oder ausdrucken und zu Ihren QS-Unterlagen legen.
- Gelbe und rote Bereiche mit Ihrem Hoftierarzt besprechen und konkrete Maßnahmen festlegen.
Die Auswertung ist mehr als eine Pflichtübung: Gerade mit Blick auf Afrikanische Schweinepest und andere Tierseuchen zeigt sie schnell, wo im Betrieb die größten Lücken liegen.
Sie möchten Unterstützung bei der Risikobewertung? Rufen Sie uns an: 0151 65683235 – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.


