Initiative Tierwohl Rind: Ab 2027 zählen acht Monate Haltungsperiode

Für Rinderhalter in der Initiative Tierwohl bleibt 2026 alles beim Alten – zum 1. Januar 2027 kommt aber eine Änderung, die Sie jetzt schon in Ihre Planung aufnehmen sollten: Die relevante Haltungsperiode vor der Schlachtung wird von sechs auf acht Monate verlängert.

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Damit ein Tier als ITW-Tier vermarktet werden kann, muss es eine bestimmte Zeit vor der Schlachtung in einem teilnehmenden Betrieb gestanden haben. Bisher sind das sechs Monate. Ab dem 1. Januar 2027 gelten acht Monate. Parallel kündigt die Initiative Tierwohl an, die Prüfsystematik und die Anforderungen im Programm Rind insgesamt zu überprüfen – konkrete Beschlüsse dazu stehen noch aus.

Was 2026 unverändert bleibt

  • Kriterien, Prüfsystematik und Preisaufschläge bleiben bis zum 31. Dezember 2026 wie bisher.
  • Rindermast: 10,7 Cent je Kilogramm Schlachtgewicht
  • Schlachtkühe aus Milchviehbetrieben: 4 Cent je Kilogramm Schlachtgewicht
  • Kälbermast: Aufschlag wird bilateral mit dem Abnehmer vereinbart
  • Jährliches Audit, bei einem Drittel der Betriebe zusätzlich ein Bestandscheck
  • Grundanforderungen: mehr Platz, Tiersauberkeit, intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung, Schulungen; Kälbermast- und Milchviehbetriebe bieten Scheuermöglichkeiten an

Was das für Ihre Planung bedeutet

Die längere Haltungsperiode betrifft vor allem Rindermäster, die Fresser oder Absetzer zukaufen. Tiere, die Sie ab Mai 2026 einstallen und erst 2027 schlachten, müssen bereits acht Monate im Programmbetrieb gestanden haben, damit der ITW-Aufschlag gezahlt wird. Wer knapp kalkuliert, sollte die Mastdauer oder den Zukaufszeitpunkt entsprechend anpassen.

Für Milchviehbetriebe mit Schlachtkühen ändert sich praktisch nichts: Die Kühe stehen ohnehin deutlich länger als acht Monate im Bestand.

Anmeldung und Laufzeit

  • Die Anmeldung ist jederzeit über uns als Bündler möglich, der Umsetzungszeitpunkt wird individuell festgelegt.
  • Betriebe, die bereits teilnehmen, müssen sich nicht neu anmelden – die Teilnahme läuft unbefristet weiter.
  • Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich.
  • Wer von „Stall plus Platz“ in die Programme Frischluftstall oder Auslauf wechseln möchte, meldet das ebenfalls über uns.

Unser Tipp

  • Prüfen Sie Ihre Zukauf- und Verkaufsplanung für Tiere, die ab 2027 zur Schlachtung gehen: Reichen acht Monate im Betrieb?
  • Halten Sie Einstalldaten und Tierbewegungen in HI-Tier sauber – darüber wird die Haltungsperiode nachvollzogen.
  • Sobald die Initiative Tierwohl die Überprüfung der Anforderungen abgeschlossen hat, informieren wir Sie hier.

Fragen zur Haltungsperiode oder zum Einstieg in die Initiative Tierwohl Rind? Rufen Sie uns an: 0151 65683235 – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Quellen

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