Seit dem 27. September 2026 gelten im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) neue Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, kurz EmpCo („Empowering Consumers for the Green Transition“). Sie soll Verbraucher vor irreführenden Aussagen schützen – und dazu zählen auch werbliche Aussagen zum Tierwohl. Die Folgen sind bereits sichtbar: Die Zahl der Tierwohlprogramme für Schweine ist deutlich gesunken.
Was die neuen Regeln verlangen
Wird über ein Produkt eine ökologische oder soziale Aussage getroffen, muss diese Aussage nachgewiesen werden. Aussagen zum Tierwohl gelten dabei als soziale Aussage. Der Nachweis erfolgt über ein Siegel, und dieses Siegel muss folgende Merkmale erfüllen:
- Ein offenes System, das allen Marktteilnehmern zugänglich ist.
- Die Kriterien sind öffentlich einsehbar.
- Die Kriterien wurden von einschlägigen Fachleuten ausgearbeitet.
- Es gibt einen Sanktionskatalog für Verstöße gegen die Regeln des Siegels.
- Es gibt eine Überwachung durch einen unabhängigen, kompetenten Dritten.
Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Bei Verstößen drohen den Unternehmen Abmahnungen. Lebensmittelunternehmen haben ihre Programme und Siegel deshalb frühzeitig angepasst.
Deutlich weniger Programme in Haltungsform 3 und 4
Wie groß der Umbruch ist, zeigen Zahlen der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) aus der Haltungskennzeichnung der Wirtschaft:
- Haltungsform 3 (Frischluftstall): von 39 auf 5 Tierwohlprogramme für Schweine
- Haltungsform 4 (Auslauf/Weide): von 16 auf 5 Programme
Einige der verbliebenen Programme setzen eine Zertifizierung in der Initiative Tierwohl voraus. Weitere Programme befinden sich noch im Anerkennungsverfahren – die Zahl kann also wieder steigen.
Die Initiative Tierwohl hat sich früh darauf eingestellt
Neben dem bekannten Programm „Stall plus Platz“ (Haltungsform 2) bietet die Initiative Tierwohl in diesem Jahr erstmals die Programme „Initiative Tierwohl Frischluftstall“ (Haltungsform 3) und „Initiative Tierwohl Auslauf“ (Haltungsform 4) an. Sie bauen auf den Anforderungen von „Stall plus Platz“ auf, Voraussetzung ist die Teilnahme am QS-System.
Die Initiative Tierwohl richtet die neuen Programme ausdrücklich auch an Unternehmen, die ihre eigenen Programme wegen der komplexen rechtlichen Anforderungen nicht weiterführen können. Nach Einschätzung der ISN dürfte die Initiative Tierwohl damit einen großen Teil der Betriebe in Haltungsform 3 und 4 übernommen haben.
Was das für Ihren Betrieb bedeutet
- Lieferverträge prüfen: Die ISN rechnet mit Anpassungen der Lieferverträge. Gerade Betriebe in den höheren Haltungsformen, deren Verträge oft komplex sind, sollten mögliche Änderungen genau prüfen.
- Beim Abnehmer nachfragen: Klären Sie, ob das Programm, in dem Sie liefern, weiterhin geführt wird.
- Wechsel über uns anmelden: Wer von „Stall plus Platz“ in die Programme Frischluftstall oder Auslauf wechseln möchte, meldet das über uns als Bündler.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung zu einzelnen Verträgen.
Fragen zur Initiative Tierwohl oder zum QS-System? Rufen Sie uns an: 0151 65683235 – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Quellen
- top agrar: EmpCo-Richtlinie der EU – Zahl der Tierwohlprogramme für Schweine sinkt (Oktober 2026)
- fleischwirtschaft.de: EU-EmpCo-Richtlinie – Weniger Programme in Haltungsform 3 und 4 (September 2026)
- Initiative Tierwohl: Pressemitteilung zu den neuen Programmen und Siegeln (Januar 2026, PDF)
- activeMind.legal: Umsetzung der EmpCo im UWG
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/825


