ITW-Nämlichkeit: Was Schweinemäster bis zum 1. Mai 2027 klären sollten

Ab dem 1. Mai 2027 müssen Schweinemäster in der Initiative Tierwohl ausschließlich ITW-Ferkel beziehen. Bis dahin gelten Übergangsregeln. Wir fassen zusammen, was „nämlich“ bedeutet, welche Termine gelten und was Sie jetzt mit Ihren Ferkellieferanten klären sollten.

Was „nämlich“ bedeutet

Nämlich ist ein Mastschwein, das ab der Geburt nach den Anforderungen der Initiative Tierwohl gehalten wurde – also durchgängig auf teilnehmenden Betrieben, von der Sauenhaltung über die Ferkelaufzucht bis zur Mast. Für den Mäster heißt das: Seine Ferkel müssen aus ITW-Betrieben stammen.

Der Zeitplan

  • Bis 31. Dezember 2026: Preisempfehlung 7,50 € je Mastschwein bei ausschließlichem Bezug von ITW-Ferkeln, 6,00 € bei gemischtem Bezug.
  • 1. Januar bis 30. April 2027: Bei ausschließlichem Bezug von ITW-Ferkeln bleibt es bei 7,50 €. Bei gemischtem Bezug sinkt die Empfehlung auf 5,00 €. Der Status „nämlich ab Geburt“ wird ab dem 1. Januar 2027 sofort vergeben, sobald ausschließlich ITW-Ferkel eingestallt werden – die bisherige Wartezeit entfällt.
  • Ab 1. Mai 2027: Der Bezug von ITW-Ferkeln wird für Schweinemäster verpflichtend. Gleichzeitig endet der Ferkelfonds, und die Initiative Tierwohl geht zur Marktlösung über. Aus dem Tierwohlentgelt von 4,50 € je Ferkel wird dann eine Empfehlung für einen Preisaufschlag.

Die Initiative Tierwohl hat den Ferkelfonds ausdrücklich verlängert, damit Betriebe bis Ende April Zeit haben, passende Abnehmer und Lieferanten zu finden und Lieferbeziehungen aufzubauen.

Gibt es genug ITW-Ferkel?

Lange wurde ein Ferkelmangel befürchtet. In der Registrierungsphase im Sommer 2026 kamen laut top agrar 570 Ferkelaufzuchtbetriebe mit rund 6,9 Millionen Ferkeln pro Jahr hinzu. Damit stehen knapp 25 Millionen ITW-Ferkeln rund 22 Millionen ITW-Mastschweine gegenüber – die befürchtete Lücke ist rechnerisch geschlossen.

Im Oktober 2026 gab es eine weitere Registrierungsrunde für Ferkelaufzüchter. Die neu angemeldeten Betriebe können frühestens am 1. November 2026 und spätestens am 1. März 2027 in das Programm starten.

Was Sie als Mäster jetzt tun sollten

  • Lieferanten prüfen: Ob ein Ferkelaufzüchter ITW-zertifiziert ist, können Sie über die öffentliche Suchfunktion der ITW-Datenbank anhand seiner VVVO-Nummer prüfen.
  • Lieferbeziehungen klären: Sprechen Sie mit Ihren Ferkellieferanten frühzeitig über den Bezug ab Mai 2027.
  • Nachweis bereithalten: Mäster müssen jederzeit nachweisen können, von welchem Ferkelaufzüchter sie beliefert wurden. Das wird im Audit geprüft.
  • Status an uns melden: Ob Ihre Ferkel aus ITW-Betrieben stammen, melden Sie an Ihren Bündler – sprechen Sie uns an, wenn sich bei Ihrem Ferkelbezug etwas ändert.

Fragen zur Nämlichkeit oder zur Teilnahme an der Initiative Tierwohl? Rufen Sie uns an: 0151 65683235 – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Quellen

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