• Auch in meinem Stall war Herr Munz zum Voraudit

  • Mir gehts gut

  • Keine schweren Verletzungen durch Rangkämfe.Auch der Platzbedarf wird beim Voraudit genau überprüft.

  • Aus Saugferkel werden wüchsige Mastschweine

  • Auch bei Rindern wird beim Voraudit der Platzbedarf überprüft

  • Auch bei uns hat Herr Munz die QS Haltungsbedingungen überprüft

  • Beim Voraudit wird auch auf die Hygiene geachtet

  • Maststall mit Freilauf

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Archiv

Schweinepost 1/15

QS

Wie immer zum Jahresanfang die Neuigkeiten von QS

Der neue Leitfaden 2015 und die Checkliste Eigenkontrolle 2015 sind im Netz eingestellt und können unter www.Schloßberg-agrar.de heruntergeladen werden. Natürlich finden Sie auch alle Details zu QS auf der Webseite von QS. www.q-s.info. Eine Kurzform der Checkliste Eigenkontrolle liegt der Schweinepost bei.
Die wichtigsten Änderungen zu den QS-Anforderungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Anforderungen zum Futtermittelbezug sind präzisiert:

  • Bezug von Primärerzeugnissen und Kennzeichnung von QS-Futtermitteln sind klarerer definiert, ebenso die Regelung zum Bezug von Altbrot und Backwaren.
  • Präzisierung zum Einsatz fahrbarer Mahl- und Mischanlagen.
    Wenn eine Anlage nur als Mühle genutzt wird und nicht mischt, bedarf es keiner QS- Zulassung. Futtermischwagen z.B. zur Aufbereitung von Rauhfutter, zählen im Sinne der Anforderung nicht zu fahrbaren Mahl- und Mischanlagen.
  • Bestandsaufzeichnungen bei Schwein- und Geflügelmast werden wie folgt ergänzt:
    Alle Schweine- und Geflügelfleischprodukte müssen ab 1. April 2015 gemäß VO (EG) 1337/20213 gekennzeichnet werden. Zur Prüfung sind erweiterte Lebensmittelketteninformationen zu verwenden und im Betrieb als Kopie zu dokumentieren.
  • Anforderungen zu speziellen Hygienemaßnahmen sind ergänzt um Vorgaben aus der Schweinehaltungsverordnung zu Zutrittsmöglichkeiten zum Stall (Hygieneschleusen).
    3.3.1
    Im Leitfaden Seite 10 Ein nicht QS konformer Betreuungsvertag ist ein KO
    3.3.2
    Im Leitfaden Seite 11 ist das nicht Umsetzen der Bestandsbetreuung ein KO
    (Fehlender Maßnahmeplan,  Impfplan, Kopie der Fortbildung nach Schweine-Haltungs-Hygiene-Verordnung des betreuenden Tierarztes)
    3.6.6
    Leitfaden Seite 20 Werden Anforderungen an Stallböden nicht eingehalten,
    ist dies ein KO
    Stallböden und Treibgänge müssen im Aufenthaltsbereich der Tiere rutschfest    und trittsicher sein. Ställe für Schweine in Gruppenhaltung (ausgenommen Absatzferkel) müssen einen Liegebereich aufweisen; dort darf ein Perforationsgrad von 15 % nicht überschritten werden.
    Bei Einzelhaltung darf der Liegebereich für Jungsauen und Sauen nur in den Teilbereichen perforiert sein, durch die Restfutter fallen oder Kot oder Harn durchgetreten werden oder abfließen kann. Der Boden des Liegebereichs sollte den Charakter einer geschlossenen Fläche haben, aber eineMöglichkeit zum Milch- und Flüssigkeitsabfluss bieten.
    Die Auftrittsbreite der Balken muss mindestens der jeweiligen Spaltenweite entsprechen. Soweit Betonspaltenboden verwendet wird, muss die Auftrittsfläche für Saug- und Absatzferkel mind. 5 cm, für alle anderen Schweine mind. 8 cm betragen. Die Spaltenweiten im Aufenthaltsbereich der Schweine dürfen nicht größer sein als 11mm für Saugferkel, 14mm für Absetzferkel, 18mm für Zuchtläufer und Mastschweine, 20mm für Jungsauen, Sauen und Eber.

Antibiotika Datenbank

3.7.4 Leitfaden Seite 25 Antibiotikamonitoring.
Der Therapieindex ist von den zur Teilnahme am Monitoring verpflichteten Betrieben zu dokumentieren. Dies betrifft alle QS-Betriebe, die Schweine, Geflügel oder Mastkälber halten.

  • Der Tierhalter kann nun Meldung, zur Abgabe von Antibiotika, die an die HIT-Datenbank übertragen worden sind, stornieren.
  • Bei Doppelmeldungen, kann unter dem Menüpunkt „Meldung an HIT (TAM-Abgabe) ein Beleg storniert werden. So wird die über QS erfolgte Meldung an die HIT-Datenbank storniert.

Salmonellen-Monitoring

  • Es gibt immer mehr Kategorie II Schweine.
  • Reagieren Sie frühzeitig. Rufen Sie mich bitte an 01717738469
  • Kategorie III Schweine werden längst nicht mehr an jedem Schlachthof geschlachtet
  • Keine Teilnahme an Markenfleischprogrammen möglich

Gut-Schweinmitglieder

Neuigkeiten im Gutfleisch Programm

Ab 1.7 ist im Gutfleischkriterienkatalog  die Teilnahme an der Initiative Tierwohl Pflicht

Allgemein

Immer wieder wird in letzter Zeit in Schweineställe eingebrochen.
Deshalb sind unsere Kunden und die Überwachungsbehörden sehr sensibel.
Bitte achten Sie verstärkt darauf dass:

  • Die Kadavertonne abgeschlossen ist (Kette Schloss vor allem nachts)
  • Die Medikamente nicht auf dem Gang stehen, sondern in dem dafür vorgesehenen Schrank bzw. (Kühlschrank)
  • Verendete Tiere sofort aus der Bucht und in die Kadavertonne kommen, nicht im Gang lagern.
  • Verletzte Tiere so schnell als möglich dem Tierarzt zeigen und mit Ihm einen Maßnahmeplan erstellen.
  • Die mit rot gekennzeichneten Kriterien sind keine besonderen Kriterien sondern Punkte aus der
    Schweinehaltungs – und Hygieneverordnung die bei der
    Initiative Tierwohl als KO bewertet werden
  • Vorfall: Eine Sau wurde mit einem Abszess am Schinken an den Schlachthof verkauft. Daraufhin wurde das Zuständige Veterinäramt (300km entfernt) informiert. Die Folge war eine unangemeldete Kontrolle. Bei der Kontrolle wurde ein verendetes Ferkel in der Bucht gesehen. Daraufhin erfolgte eine Anzeige.


Viele Grüße
Hans-Günter Munz und Team